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AGB

§ 1 Geltung dieser Geschäftsbedingungen

(1.1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden allenfalls in Schriftform anerkannt.

(1.2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Für Anschlussgeschäfte und -aufträge, die sich auf Basis eines Vertrags ergeben, sind die im Internet auf der Homepage der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung (http://www.enterteam.de) aufgeführten Geschäftsbedingungen maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

(2.1) Die Bestellung durch den Vertragspartner in Textform per Post, per Email oder durch mündliche Terminabsprache zu Seminaren, Workshops, Coachings, IT-Aufträgen oder anderen Dienstleistungen ist ein bindendes Angebot, dessen Zugang wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform per Post oder per Email bestätigen und annehmen. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zustande.

(2.2) Legt der Auftragnehmer (EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung) seinerseits ein Angebot in Textform per Post, per Email vor, so kommt der Vertrag zustande durch Unterschrift des Auftraggebers im Angebot oder durch Zusendung einer Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber in Textform per Post oder per E-Mail oder durch mündliche Terminabsprache zu konkreten Veranstaltungen, die vom Auftraggeber bestätigt werden.

§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher

Als Verbraucher hat der Vertragspartner das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen in Schriftform zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an: EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung, Bochumer Str. 24, 45276 Essen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

§ 4 Datenschutz

Wir werden die vom Vertragspartner überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Namen des Vertragspartners gespeichert sind. Soweit von dem Vertragspartner nichts anderes angegeben, werden wir ihn künftig über unsere Dienstleistungsangebote informieren. Der Vertragspartner kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen.

§ 5 Leistungsumfang

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung ist von der Pflicht zur persönlichen Erbringung der mit der Auftragserledigung verbundenen Einzelleistungen befreit. Soweit die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung Dritte heranzieht, kann die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung sich sowohl eigener Mitarbeiter wie auch selbständiger Unterauftragnehmer bedienen. Dem Auftraggeber bleibt die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung aber stets unmittelbar verpflichtet.

Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts-, Versicherung- oder Steuerfragen; Gegenstand sind auch nicht die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, Akquisitionstätigkeiten, insbesondere nicht die Vermittlung privater oder staatlicher Darlehen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung den Auftraggeber darauf hinweisen, der die Beauftragung solcher Personen unmittelbar vornimmt.

§ 6 Schweigepflicht

(6.1) Schweigepflicht des Auftragnehmers

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und solche nicht außerhalb des Auftrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt auch für solche Umstände, die für künftige geschäftliche Aktivitäten des Auftraggebers von entscheidender Bedeutung sind bzw. sein werden, sofern sie nicht allgemein zugänglich oder bekannt sind. Schriftliche Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte und Empfehlungen, die sich auf den Auftrag und den Auftraggeber beziehen, darf die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung nur nach erteilter Einwilligung des Auftraggebers an Dritte aushändigen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung.

(6.2) Verarbeitung personenbezogener Daten

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung ist befugt, die im Rahmen der Durchführung des Auftrages durch den Auftraggeber bekannt gegebene personenbezogene Daten verarbeiten zu lassen, ggf. auch durch EDV.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(7.1) Allgemeines

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung bei der Durchführung der Beratung nach besten Kräften zu unterstützen, insbesondere unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsphäre zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

(7.2) Öffentliche Fördermittel

Für den Fall, dass der Auftraggeber beabsichtigt, für den Auftrag selbst oder hinsichtlich des dem Vertrag zugrunde liegenden Gegenstandes öffentliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bestimmte Umstände subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von § 264 StGB darstellen, wobei sich die Einzelheiten aus den jeweiligen Förderrichtlinien im Zusammenhang mit § 264 StGB ergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich insofern, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen.

Auf Verlangen der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung hat der Auftraggeber die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und mündlichen Erklärung in einer von der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

§ 8 Vergütung

(8.1) Honorarsätze

Das Entgelt für die Dienste der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach den von der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung und ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorare), soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

Die Gültigkeitsdauer der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze ist auf ein Jahr beschränkt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

(8.2) Reisen und Fahrten

Die Abrechnung der Reisekosten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand. Angefallene und nachgewiesene Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel sind der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung zu erstatten.

Reise- und Fahrtzeiten werden, wenn die Dienstleistung nicht am Sitz des Auftragnehmers erfolgt, mit 50% des jeweiligen Stunden- bzw. Honorarsatzes berechnet. Gesprächs- und Verhandlungszeiten mit Dritten werden mit den jeweiligen Stunden- bzw. Honorarsätzen für Beratungszeit berechnet.

Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung vorbehalten, wobei die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung verpflichtet ist, Fahrtkosten nach den jeweils kürzesten Entfernungen zu berechnen sowie Reisen, deren Kosten ein vernünftiges Verhältnis zum gesamten Honoraraufwand überschreiten, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftragnehmers durchzuführen.

(8.3) Fälligkeit

Alle Forderungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge (netto Kasse) fällig. Bei verspäteter Zahlung ist die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung berichtigt, Mahnkosten in Höhe von € 15,00 je Mahnung unbeschadet von Verzugszinsen zu erheben.

Gelieferte Waren bzw. erstellte Dienstleistungen und Werke aller Art sowie alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung.

(8.4) Sonstiges

Einzelheiten zur Zahlungsweise sowie zur Erstattung von Auslagen für Mehrfachfertigung von Berichten, Berechnungen etc. sind im Auftrag schriftlich zu vereinbaren. Nach Abschluss des Auftrages erteilt die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung dem Auftraggeber eine Abschlussrechnung, in der die Gesamtkosten detailliert und unter Absetzung erhaltener Vorschüsse und Abschlagszahlungen aufzuführen sind. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen. Ist der Auftrag von mehreren Personen gemeinsam erteilt worden, so haften diese für die gesamten Kosten gesamtschuldnerisch.

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung ist berechtigt, das Logo der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung sowie einen Texthinweis wie beispielsweise „Webdesign und Webprogrammierung“ mit Link zur Webseite der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung auf der Webseite des Auftraggebers zu platzieren, vorausgesetzt die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung hat wesentlich zur Erstellung dieser Webseite, ihres Designs oder anderer wesentlicher Abläufe beigetragen.

§ 9 Gewährleistung

(9.1) Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und technischen Regeln durch.

(9.2) Alle Empfehlungen und Prognosen durch die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung bietet Gewähr für ihre Leistungen, soweit die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung für diese gem. § 10 die Haftung übernimmt. Soweit die Leistung durch die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung mit Mängeln behaftet ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf deren Beseitigung. Er kann zunächst Nachbesserung verlangen. Kann der Mangel durch einmal wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich der mangelhaften Leistung vom Auftrag zurück zutreten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Ersatz von Kosten, die zur Herstellung der ordnungsgemäßen Leistung anfallen, ist für beide Seiten ausgeschlossen.

Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 10.

(9.3) Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc. in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc.) können durch die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntniserlangen gegenüber der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung gerügt werden.

(9.4) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach § 10.2 verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.

§ 10 Haftung

(10.1) Allgemeines

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung haftet für den Einsatz gehörig ausgebildeter, mit der nötigen Sach- und Fachkenntnis in den zur Ausführung des Auftrages relevanten sonstigen Fachgebiet versehener Mitarbeiter, außerdem für deren fortlaufende Betreuung und Kontrolle bei der Ausführung des Auftrages (Projektleitung).

(10.2) Haftungsgrenze / Haftungsausschluss

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung übernimmt zudem keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers – soweit gesetzlich zulässig und unabhängig vom Rechtsgrund – auf den Auftragswert ohne Umsatzsteuer, höchstens jedoch auf den Betrag von € 15.000.

Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung haftet nicht für den entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden sowie aufgezeichnete Daten. Der Auftraggeber spricht die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns (gleich in welcher Form) übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters, Wahrung der Vertraulichkeit durch den Auftraggeber

Der Aufraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung erbrachten Dienstleistungen und  gefertigten Werke (z.B. Designs, Webseiten, Inhalte, Scripts, Programme, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc.) nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung (unveräußerliches Persönlichkeitsrecht). Der Auftraggeber erhält – sofern nicht anders vereinbart – das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

Die Nutzung der im Rahmen des Auftrages der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung erstellten Arbeitsergebnisse durch juristische Personen, welche in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Auftraggeber stehen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Konzernklausel).

Für Verletzung der vorstehenden Schutzpflicht haftet der Auftraggeber gegenüber der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung.

§ 12 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung

(12.1) Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung angebotenen Leistung in Verzug, gelten § 765 i. V. mit 615 BGB. Außerdem steht der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung das Recht zu außerordentlichen Kündigungen gem. § 626 BGB zu. Ergebnisse höherer Gewalt begründen keinen Annahmeverzug. § 14 gilt sinngemäß.

(12.2) Unterlassene Mitwirkung

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obenliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung, so gilt dies als „wichtiger Grund“ für eine fristlose Kündigung des Vertrages durch die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung im Sinne von § 627 BGB. Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung behält ihren Anspruch auf Ersatz der ihr durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen, sowie des entstandenen Schaden. Dies gilt auch, wenn die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 13 Treuepflicht

Der Auftraggeber und die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen sind insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.

Wenn Dritte, von denen die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung für die Ausführung des Auftrages abhängig ist, ihre Dienste für die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung unter Hinweis auf höhere Gewalt einstellen, und somit nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, gilt diese Nicht- oder nicht rechtzeitige Erfüllung seitens dieser Dritten auch für die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung selbst als höhere Gewalt gegenüber dem Auftraggeber.

§ 15 Lieferzeit, Korrekturen und Abnahme

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

Korrekturen und Änderungen von grafischen Arbeiten, Designs und Programmen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme von grafischen Arbeiten, Designs und Programmen erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.

Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§16 Kündigung

Der Auftrag kann jederzeit vom Auftraggeber und der EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung gekündigt werden. In diesem Fall sind die bis zur Beendigung angefallenen Beratungsleistungen zuzüglich Nebenleistungen und evtl. Spesen zu vergüten. Eine gesonderte Vergütung infolge vorzeitiger Beendigung fällt nicht an. Anders lautende Projektvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 17 Zurückbehaltung und Aufbewahrung von Unterlagen

Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung hat die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung an den dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

Nach Ausgleich der Honoraransprüche aus dem Vertrag hat die EnterTeam Bernd Breuer IT-Systemberatung dem Auftraggeber alle Unterlagen herauszugeben, die ihr aus Anlass der Ausführung des Auftrages von diesem oder Dritten übergeben worden sind. Hiervon ausgenommen sind Schriftwechsel zwischen den Vertragsparteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

§ 18 Schlussbestimmungen

(18.1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(18.2) Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz oder nach unserer Wahl auch der Sitz des Vertragspartners.

(18.3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die völlig oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein (vgl. § 5).